Gesetzlichversicherte:
Die Behandlungskosten für logopädische Therapie bei gesetzlich versicherten Personen können je nach Alter und individueller Situation variieren.
Kinder: Bei Kindern gilt, dass die Kosten für die logopädische Therapie bis zum 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Eltern müssen keine Zuzahlungen leisten. Dies ermöglicht eine kostenfreie logopädische Behandlung für Kinder.
Erwachsene: Für Erwachsene gesetzlich versicherte Patienten gelten einige Unterschiede. Hier gibt es normalerweise eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für logopädische Therapie. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich einer Zahlung von 10 Euro pro Verordnung. Mit allen Zuzahlungen auch aus anderen Bereichen wie beispielsweise Medikamenten oder anderen Therapien, dürfen diese nicht 2% Ihres Einkommens überschreiten. Falls Sie über die Zuzahlungsgrenze hinaus kommen, besteht die Möglichkeit sich durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dies können Sie in Absprache mit Ihrer Krankenkasse veranlassen.
Dabei gibt es folgende Ausnahmen:
- Menschen mit chronischen Erkrankungen, die eine Langzeittherapie erfordern, können von der Zuzahlungspflicht befreit sein, wenn dies ärztlich bescheinigt wird.
- Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe können ebenfalls von der Zuzahlung befreit sein.
- Bei bestimmten Diagnosen und besonderen medizinischen Indikationen kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Privatversicherte:
Privatversicherte Patienten bei der Logopädie müssen die Behandlungskosten in der Regel zunächst selbst tragen und dann die Rechnungen bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Abrechnung erfolgt dabei nach den individuellen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Dies bedeutet, dass die Kosten je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft unterschiedlich erstattet werden können. Die Patienten müssen daher sicherstellen, dass sie die erforderlichen Dokumente und Rechnungen ordnungsgemäß einreichen, um die Erstattung zu erhalten. Es ist ratsam, vor Beginn der Logopädie-Behandlung die Versicherungsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls mit der Versicherungsgesellschaft Rücksprache zu halten, um die genauen Details der Kostenerstattung zu klären.
Die Vergütungsvereinbarung findet – nicht wie bei gesetzlich Versicherten: zwischen Patient und Krankenkasse – sondern zwischen dem Patienten / der Patientin und dem Therapeuten / der Therapeutin statt.
Über die Privatkassen-Sätze wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach gerichtlich entschieden, dass die übliche Vergütung regelmäßig solche des 1,8- bis 2,3-fachen des Kassensatzes umfasst.